Schlossmaße
Die Hauptmaße an Einsteckschlössern sind nach DIN 18251
Schlösser - Einsteckschlösser
genormt. Dabei sind zwei Hauptmaße von besonderer Bedeutung: Das
Dornmaß
bezeichnet den Abstand von der Mitte der Nuss bzw. der Mitte des
Schlüsselloches bis zur Vorderkante Stulp.
Das zweite Hauptmaß ist die Entfernung,
sie gibt Auskunft über den Abstand von der Mitte der Nuss bis zur
Mitte des Schlüsselloches.
Weitere für die Auswahl und den Einbau
wichtige Maße sind Kastenbreite und -dicke, Stulpbreite und -dicke.
Bei Rohrrahmenschlössern
sollten wegen des geringen Dornmaßes von 30 mm in jedem Fall
gekröpfte
Drücker
gewählt werden, weil sonst erhebliche Verletzungsgefahr für den
Daumen beim Öffnen besteht.
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