Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung trägt dazu bei, dass Menschen im Not-
oder Brandfall das Gebäude sicher verlassen können. Sie ist
unabhängig vom Stromnetz installiert, damit sie bei Stromausfall
weiterhin aktiv bleibt und z.B. die Türen zu den Notausgängen
beleuchtet oder zu ihnen weist.
Unterschieden werden Sicherheitsbeleuchtungen für Fluchtwege, für
Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung und die
Antipanikbeleuchtung, die beispielsweise in großen
Veranstaltungsräumen Orientierung gibt, damit die Fluchtwege sicher
erreicht werden können.
Sicherheitsbeleuchtungen sind in der DIN EN 1838 Angewandte
Lichttechnik – Notbeleuchtung sowie der DIN EN 50172;
VDE 0108-100:2024-10 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen geregelt.
Ihr Einbau wird in verschiedenen Musterverordnungen von Sonderbauten
gefordert, z.B. bei Beherbergungsstätten (nach
Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO), Hochhäusern (nach
Muster-Hochhaus-Richtlinie MHHR) oder Versammlungsstätten (nach
Muster-Versammlungsstättenverordnung MVStättV).
Gallerie
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com