_Sicherheitstechnik
Sabotageüberwachung
Für den Betreiber nicht abschaltbare Meldelinie,
mit der Anlagenteile ständig auf unbefugten Eingriff überwacht
werden. Jede Zustandsänderung muss für den Anlagenbetreiber,
abhängig vom Schaltzustand der Anlage, optisch und akustisch
erkennbar sein.
Externalarm
darf bei Einbruchmeldeanlagen im Schaltzustand "Unscharf" durch die
Sabotageüberwachung nicht ausgelöst werden.