SiGeKo
Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) sind bei der Planung und
Ausführung von Bauvorhaben die einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften,
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz etc.) einzuhalten.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Auftraggeber*innen
tätig sind, ist nach §3 BaustellV der Einsatz eines, ggf. mehrerer
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (kurz:
SiGeKo) erforderlich.
Der SiGeKo für das Risikomanagement zuständig und stimmt bereits
in der Planungsphase alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der
Beschäftigten aufeinander ab, um etwaige Gesundheitsschäden durch
Unfälle zu vermeiden. Er erstellt einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der u.a. die
Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für
besonders gefährliche Arbeiten. Während der Bauphase ist er für die
Organisation und Koordination der beteiligten Unternehmen
hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung
zuständig.
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