Schlüsseldepots
Schlüsseldepots (SD) dienen der sicheren Aufbewahrung und
kontrollierten Entnahme von Objektschlüsseln. In Verbindung mit der
Übertragungseinrichtung einer Brand- oder Einbruchmeldeanlage wird
die Freigabe des Objektschlüssels am Außenverschluss des
Schlüsseldepots ausgelöst (siehe auch Feuerwehr-Schlüseldepots).
Hinter einer zweiten Tür bleibt jedoch der entsprechende Schlüssel
vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Diese Tür gehört zum
Schließsystem des hilfeleistenden Dienstes.
Bei einer Auslösung durch die Einbruchmeldeanlage kann zur Erhöhung
der Sicherheit ein zusätzlicher Verriegelungsmechanismus mit
Fernauslösung durch eine Leitstelle oder einen Code-Verschluss
gefordert werden. Das SD sowie die darin hinterlegten Schlüssel
werden elektrisch überwacht. Zusätzliche technische
Regelungen:
- Die Außentür des Schlüsseldepots ist mit einer Flächenheizung
(5 Watt) auszurüsten und permanent zu beheizen. Die Maßnahme
verhindert sowohl ein Einfrieren des in exponierter Lage
angebrachten Schlüsseldepots als auch weitestgehend die in der
Vergangenheit oft zu beobachtende Korrosion der beweglichen
Teile.
- Jedes Schlüsseldepot muss beim Verkauf einen Merkzettel enthalten, der den Betreiber der Anlage darauf hinweist, dass ein in diesem gesicherten Behältnis untergebrachter Objektschlüssel für das versicherte Objekt eine Gefahrenerhöhung darstellt und somit dem Einbruch-Diebstahl-Versicherer anzuzeigen ist. Es dürfen nur VdS-anerkannte Schlüsseldepots eingesetzt werden.
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