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Schlüsseldepots

Schlüsseldepots (SD) dienen der sicheren Aufbewahrung und kontrollierten Entnahme von Objektschlüsseln. In Verbindung mit der Übertragungseinrichtung einer Brand- oder Einbruchmeldeanlage wird die Freigabe des Objektschlüssels am Außenverschluss des Schlüsseldepots ausgelöst (siehe auch Feuerwehr-Schlüseldepots). Hinter einer zweiten Tür bleibt jedoch der entsprechende Schlüssel vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Diese Tür gehört zum Schließsystem des hilfeleistenden Dienstes.

Bei einer Auslösung durch die Einbruchmeldeanlage kann zur Erhöhung der Sicherheit ein zusätzlicher Verriegelungsmechanismus mit Fernauslösung durch eine Leitstelle oder einen Code-Verschluss gefordert werden. Das SD sowie die darin hinterlegten Schlüssel werden elektrisch überwacht. Zusätzliche technische Regelungen:

  • Die Außentür des Schlüsseldepots ist mit einer Flächenheizung (5 Watt) auszurüsten und permanent zu beheizen. Die Maßnahme verhindert sowohl ein Einfrieren des in exponierter Lage angebrachten Schlüsseldepots als auch weitestgehend die in der Vergangenheit oft zu beobachtende Korrosion der beweglichen Teile.

  • Jedes Schlüsseldepot muss beim Verkauf einen Merkzettel enthalten, der den Betreiber der Anlage darauf hinweist, dass ein in diesem gesicherten Behältnis untergebrachter Objektschlüssel für das versicherte Objekt eine Gefahrenerhöhung darstellt und somit dem Einbruch-Diebstahl-Versicherer anzuzeigen ist. Es dürfen nur VdS-anerkannte Schlüsseldepots eingesetzt werden.
Wichtige Regelwerke für SD sind die DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb sowie die Technische Regel VdS 2105 Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schlüsseldepots (SD) - Anforderungen an Anlageteile und die VdS 2350 Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schlüsseldepots (SD) - Planung, Einbau und Instandhaltung.

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