Schließmittel
Schließmittel sind Geräte, die dazu geeignet sind, bewegliche
Bauwerksöffnungs-Abschlüsse, gegebenenfalls auch nach Ausfall von
Fremdenergie, selbsttätig zu schließen. Selbst schließend ist die
Eigenschaft des geöffneten Bauwerksöffnungs-Abschlusses, ohne
Einwirkung von Fremdenergie bis zum Einrasten des Verschlusssystems
selbsttätig zu schließen. Diese Eigenschaft wird für
Bauwerksöffnungs-Abschlüsse mit besonderer Schutzwirkung (z.B.
Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren) in den Bauordnungen der
Länder bzw. in den entsprechenden Normen für Türen gefordert.
(Definition nach DIN 4102 Teil 18).
Gebräuchliche Geräte sind Federbänder, Türschließer mit
hydraulischer Dämpfung, Kontergewichtsanlagen
(Gegengewichtsanlagen) und Federseilrollen (in Federn gespeicherte
Energie).