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Spannungsfall

Je nach Größe des elektrischen Widerstands entsteht beim Stromdurchgang durch einen elektrischen Leiter ein Spannungsabfall zwischen der Quellenspannung am Anfang der Leitung und dem Leitungsende, wo der Verbraucher angeschlossen ist. In den Normen für das Errichten und Betreiben von Niederspannungsanlagen wird dafür üblicherweise der Begriff Spannungsfall verwendet. Bei der Planung von Verbraucheranlagen müssen Kabel und Leiter daher so bemessen werden, dass der für die angeschlossenen Betriebsmittel zulässige Spannungsfall nicht überschritten wird. Für die meisten elektrischen Betriebsmittel ist ein Grenzwert des Spannungsfalls von ± 10 Prozent der Nennspannung zugelassen.

Für Gebäudeinstallationen gilt gemäß DIN VDE 0100-520 (Errichten von Niederspannungsanlagen, Kabel und Leitungsanlagen), dass der Spannungsfall zwischen der Übergabestelle des Netzbetreibers (in der Regel der Hausanschlusskasten) und dem Stromverbraucher am Anschlusspunkt des Verbrauchsmittels (z. B. Stehleuchte an der Steckdose) nicht größer als vier Prozent sein darf, vom Zähler bis zum Verbraucher sind nur maximal drei Prozent zugelassen.

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