Strahlenschutz
Der Strahlenschutz in Gebäuden dient dem Schutz vor
elektromagnetischen Wellen, bis hin zum Schutz vor radioaktiver
Strahlung. Weiterhin kann er zur Abhörsicherheit von Gebäuden
genutzt werden. Der bauliche Strahlenschutz wird in der DIN
6812: Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die
Auslegung des baulichen Strahlenschutzes geregelt.
Der Schutz vor radioaktiver Strahlung ist besonders in der Medizintechnik relevant. Die Bemessung der erforderlichen Abschirmung wird als Bleischichtdicke bezeichnet. Die abschirmende Wirkung anderer Stoffe als Blei wird als äquivalente Bleischichtdicke angegeben. Diese ist abhängig von der Rohdichte und Dicke des Baustoffs sowie der maximalen Röhrenspannung.
Die abschirmende Wirkung von Mauersteinen lässt sich durch bestimmte Zuschläge erhöhen (bei Kalksandsteinen bspw. auf 99,9999%). Alternativ kann ein Außenputz mit elektromagnetisch wirksamem Armierungsgewebe auf das WDVS aufgebracht werden – auch nachträglich. Als Zuschlagstoff für Strahlenschutz-Mörtel eignet sich z. B. Barytsand (0-2 mm) oder Fe-Granulat (1-2 mm).
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