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Schädlinge

Organismen bezeichnet man dann als Schädlinge, wenn sie Pflanzen, Tiere, Menschen und ihre Wohnstätten, Arbeitsplätze oder Lagerstätten sowie Vorräte befallen und/oder die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen. Pflanzliche und tierische Schädlinge sind nach dem Bauordnungsrecht von baulichen Anlagen fernzuhalten, um Gefahren und Belästigungen von den Benutzern abzuwenden. Die Schädlingsbekämpfung unterscheidet zwischen chemischen, physikalischen oder biologischen Maßnahmen.

Als pflanzliche Schädlinge im Baubereich gelten holzzerstörende Pilze, als tierische Schädlinge holzzerstörende Insekten wie z. B. der Hausbock. Zu den bei uns bekannten Pilzen zählen der weiße Porenschwamm, der braune Kellerschwamm, echter Hausschwamm und der Zaunblättling. Pilze benötigen eine Holzfeuchte von mindestens 20 Prozent, die Holzfeuchte im Gebäudeinneren beträgt im Normalfall 6-12 Prozent, im Außenbereich unterm Dach 15-18 Prozent. Pilze werden in holzverfärbend (v.a. Bläuepilze) und holzzerstörend eingeteilt. Holzverfärbende Pilze beeinträchtigen die Holzfestigkeit kaum, machen das Holz aber für andere Pilze anfälliger. Holzzerstörende Pilze zerstören das Holz, indem sie Cellulose oder Lignin abbauen. Sie entlassen dementsprechend eine dunkle oder helle Masse. Die Ursache für Pilzbefall liegt in technischen Baumängeln, zu hoher Restfeuchte im Holz beim Einbau oder dauerhaften Feuchteschäden nach dem Einbau. Risse und offene Fugen bilden zudem Eingangstüren für Holzschädlinge.

Die wichtigsten tierischen Schädlinge im Baubereich sind Käfer. Ihre Larven sind die eigentlichen Bauholzzerstörer, denn sie ernähren sich von der Holzsubstanz. Sichtbare Zeichen für einen Befall mit Holzschädlingen sind frisches Bohrmehl sowie Ausfluglöcher an Holzteilen. Bekannte tierische Schädlinge in unserer Klimazone sind Hausbock, Nagekäfer, gemeiner Scheibenbock, Holzwespe und Splintholzkäfer.
Die Art des Befalls richtet sich nach der Art, der Feuchtigkeit und dem Nährwert des Holzes. Trockenholzinsekten wie der Holzbock können auch in verbautem, überwiegend lufttrockenem Holz überleben. Dachstühle von Altbauten sind daher häufig betroffen. Frischholzinsekten wie z.B. Holzwespen benötigen viel Feuchtigkeit.

Bei einem Befall ist das Ausmaß aller Schäden genau zu definieren und die Beseitigung mit Fachplanern abzusprechen. Befälle durch Schädlinge sind der zuständigen Bauordnungsbehörde zu melden, in vielen Bundesländern besteht dazu eine Meldepflicht. Informationen zu Bekämpfungsmaßnahmen bei Pilz- und Insektenbefall sind in der DIN Norm 68800-4 Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten sowie in den Merkblättern des WTA (Wissenschaftlich technischer Arbeitskreis für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.) gelistet.

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