Schlossmaße

Die Hauptmaße an Einsteckschlössern sind nach  DIN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser
genormt. Dabei sind zwei Hauptmaße von besonderer Bedeutung: Das Dornmaß bezeichnet den Abstand von der Mitte der Nuss bzw. der Mitte des Schlüsselloches bis zur Vorderkante Stulp. Das zweite Hauptmaß ist die Entfernung, sie gibt Auskunft über den Abstand von der Mitte der Nuss bis zur Mitte des Schlüsselloches.

Weitere für die Auswahl und den Einbau wichtige Maße sind Kastenbreite und -dicke, Stulpbreite und -dicke. Bei Rohrrahmenschlössern sollten wegen des geringen Dornmaßes von 30 mm in jedem Fall gekröpfte Drücker gewählt werden, weil sonst erhebliche Verletzungsgefahr für den Daumen beim Öffnen besteht.

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