Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Die Baustellenverordnung fordert, dass bei Planung und
Ausführung von Bauvorhaben die einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften,
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz etc.) eingehalten
werden. Außerdem haben Bauherren nach § 4 der Verordnung die
Verpflichtung, für die Verbesserung und Einhaltung von Sicherheits-
und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu
sorgen.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird auf
Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber während der
Planungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens eingesetzt. Er
legt die erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz fest, koordiniert sie und überwacht ihre
Einhaltung. Die Aufgaben des SiGeKo können z. B. von Architekten,
Bauingenieuren, Meistern, Polieren, Sicherheitsingenieuren oder
anderen Personen erbracht werden, die Fachkunde und Befähigung für
die Aufgabe nachweisen können.