_Beschläge
Scharniere
In DIN EN 1527 Schlösser
und Baubeschläge - Beschläge für Schiebetüren
und Falttüren - Anforderungen und Prüfverfahren sind
Scharniere definiert als Beschläge, die Falttüren verbinden. Der
Öffnungswinkel eines Scharniers beträgt nahezu 180°, bedingt durch
die Art der Konstruktion. Üblicherweise wird als Scharnier ein Band
bezeichnet, das aus zwei sich gegenüberstehenden Bandlappen
besteht, an die versetzt mit Abstand runde Ösen angebogen sind.
Schiebt man sie zusammen - die Ösen in die gegenüberliegenden
Aussparungen - und steckt durch alle Ösen einen Stahlstift
hindurch, so können sich die beiden Bandlappen gegeneinander
verdrehen.
Je nach Anwendung werden folgende Scharniere unterschieden:
- Möbelscharnier
- Klappenscharnier
- Truhenscharnier
- Klavierband
Als Werkstoff kommen häufig Messing oder Aluminium zur Ausführung, da Scharniere i.d.R. im Innenbereich nicht korrosionsbeständig sein müssen.
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