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Drücker

Ein Drücker ist nach DIN EN 1906 Schlösser und Baubeschläge - Türdrücker und Türknäufe - Anforderungen und Prüfverfahren ein drehbares, als Hebel ausgeführtes Bedienelement, dessen Länge von seiner Drehachse bis zu seinem freien Ende mehr als 75 mm beträgt. Er ist mit einem durch die Tür hindurchgehenden Drückerstift verbunden, der dann bei Betätigung einen Fallenmechanismus auslöst, mit dem der Fallriegel zurückgezogen wird um die Tür zu entriegeln.

Ein Drücker ist das von außen sichtbare Beschlagelement einer Drückergarnitur, er wird auch Türklinke oder Türgriff genannt.

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Fachwissen zum Thema

Mit den Festlegungen der DIN EN 1906 Schlösser und Baubeschläge - Türdrücker und Türknäufe - Anforderungen und Prüfverfahren werden Eigenschaften wie Dauerfunktion, Korrosionsbeständigkeit, die freie Winkelbewegung und Versetzung von Türdrückern und Türknäufen geprüft.

Mit den Festlegungen der DIN EN 1906 Schlösser und Baubeschläge - Türdrücker und Türknäufe - Anforderungen und Prüfverfahren werden Eigenschaften wie Dauerfunktion, Korrosionsbeständigkeit, die freie Winkelbewegung und Versetzung von Türdrückern und Türknäufen geprüft.

Normen im Detail

DIN EN 1906 Türdrücker und Türknäufe

Mit der Festlegung der Norm werden Eigenschaften wie Dauerfunktion, Korrosionsbeständigkeit, die freie Winkelbewegung und Versetzung geprüft.

Beschläge hatten ursprünglich nur den Zweck, einer Tür, einem Tor oder einem Portal eine Halterung zu geben, durch die sie mit dem Mauerwerk, der Bauöffnung oder einem Holzrahmen verbunden wurden (Tür in einem Fachwerkhaus in Quedlinburg).

Beschläge hatten ursprünglich nur den Zweck, einer Tür, einem Tor oder einem Portal eine Halterung zu geben, durch die sie mit dem Mauerwerk, der Bauöffnung oder einem Holzrahmen verbunden wurden (Tür in einem Fachwerkhaus in Quedlinburg).

Grundlagen

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