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Schleuse

Eine Schleuse besteht aus zwei sich folgenden Türen, so gesteuert, dass nur eine der beiden offen sein kann. Die innere Tür soll diejenigen Sicherheitsmerkmale aufweisen, die der zu schützende Raum verlangt. Dabei sind Beschusshemmung, Rauch- und Brandabschluss sowie Einsatz an der Gebäudeperipherie sind möglich.

Der Verschluss der Türen und deren Sabotageschutz verlangen professionelle Fertigung!
Achtung: Schleusen werden als Notausgang nicht von allen Behörden akzeptiert!

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