_Gerüste und Schalungen
Standsicherheit
Für Arbeitsgerüste ist grundsätzlich die Standsicherheit
nachzuweisen. Hierzu gehören der Nachweis der Tragsicherheit und
der Lagensicherheit, d.h. Sicherheit gegen Umkippen, Abheben,
Gleiten.
Die Bemessungswerte finden sich in DIN 4420 Arbeits- und
Schutzgerüste.
In folgenden Einzelfällen darf auf einen Standsicherheitsnachweis
verzichtet werden:
- bei den Regelausführungen nach DIN 4420
- bei Abweichungen von den Regelausführungen, soweit diese nach
fachlicher Erfahrung beurteilt werden können
- bei Konsolgerüsten, die den Sicherheitsregeln für Feuerfest-,
Turm- und Schonsteinbau entsprechen (DGVU-Information
201-055)
- bei Gerüstbauarten, die nicht in DIN 4420, jedoch durch Sicherheitsvorschriften für Arbeits- und Schutzgerüste BG-Regeln Gerüstbau (BGR 165-175) geregelt sind
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