Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Schrittmaßregel

Für das Steigungsverhältnis von Treppenstufen gilt die sogenannte Schrittmaßregel (selten Schrittmaßformel genannt). Sie geht von einer Schrittlänge des Menschen von 590 bis 650 mm aus und leitet daraus folgendes Verhältnis zwischen der Auftrittstiefe einer Trittstufe (a) und der Antrittshöhe einer Setzstufe (s) ab:

2 s + a = 630 mm (bzw. 650 mm)

Bei Treppen mit einer Neigung um die 30° lässt sich auch die sogenannte Bequemlichkeitsformel a - s = 120 mm anwenden, nach der die Auftrittstiefe um 120 mm größer sein soll als die Steigungshöhe. Darüber hinaus gibt es die Sicherheitsformel, deren Hauptaugenmerk auf der sicheren Auftrittsfläche beim Herabsteigen einer Treppe liegt und die mit a + s = 460 mm zu kleine Auftrittsbreiten ausklammert.

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Steigungsverhältnis

Planungsgrundlagen

Steigungsverhältnis

Planungsgrundlage für jede Treppe ist das auf der Anatomie des Menschen beruhende Steigungsverhältnis. Ihm liegt die mittlere...

Faltwerktreppe aus Stahl

Faltwerktreppe aus Stahl

Treppenelemente

Stufen: Definition, Begriffe und Regeln

Stufen sind Bauteile von Treppen, die üblicherweise zur Überwindung von Höhenunterschieden mit einem Schritt begangen werden. Sie...

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
MetallArt Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
Tel.: +49 7162 93200-0
www.metallart-treppen.de

Zur Glossar Übersicht

571 Einträge