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Schrittmaßregel

Für das Steigungsverhältnis von Treppenstufen gilt die sogenannte Schrittmaßregel (selten Schrittmaßformel genannt). Sie geht von einer Schrittlänge des Menschen von 590 bis 650 mm aus und leitet daraus folgendes Verhältnis zwischen der Auftrittstiefe einer Trittstufe (a) und der Antrittshöhe einer Setzstufe (s) ab:

2 s + a = 630 mm (bzw. 650 mm)

Bei Treppen mit einer Neigung um die 30° lässt sich auch die sogenannte Bequemlichkeitsformel a - s = 120 mm anwenden, nach der die Auftrittstiefe um 120 mm größer sein soll als die Steigungshöhe. Darüber hinaus gibt es die Sicherheitsformel, deren Hauptaugenmerk auf der sicheren Auftrittsfläche beim Herabsteigen einer Treppe liegt und die mit a + s = 460 mm zu kleine Auftrittsbreiten ausklammert.

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Fachwissen zum Thema

Das Steigungsverhältnis einer Treppe wirkt sich darauf aus, wie wir sie benutzen.

Das Steigungsverhältnis einer Treppe wirkt sich darauf aus, wie wir sie benutzen.

Planungsgrundlagen

Steigungsverhältnis

Damit eine Treppe sicher und komfortabel zu begehen ist, muss das Steigungsverhältnis stimmen. Dieses kann nach drei verschiedenen Formeln berechnet werden.

Faltwerktreppe aus Stahl

Faltwerktreppe aus Stahl

Treppenelemente

Stufen: Definition, Begriffe und Regeln

Welche Mindest- und Höchstabmessungen gelten für Treppenstufen? Wovon sind diese abhängig und wo sind sie geregelt?

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