Schrittmaßregel
Für das Steigungsverhältnis von Treppenstufen gilt die
sogenannte Schrittmaßregel (selten Schrittmaßformel genannt). Sie
geht von einer Schrittlänge des Menschen von 590 bis 650 mm aus und
leitet daraus folgendes Verhältnis zwischen der Auftrittstiefe
einer Trittstufe (a) und der Antrittshöhe einer Setzstufe
(s) ab:
2 s + a = 630 mm (bzw. 650 mm)
Bei Treppen mit einer Neigung um die 30° lässt sich auch die
sogenannte Bequemlichkeitsformel a - s = 120 mm anwenden,
nach der die Auftrittstiefe um 120 mm größer sein soll als die
Steigungshöhe. Darüber hinaus gibt es die Sicherheitsformel, deren
Hauptaugenmerk auf der sicheren Auftrittsfläche beim Herabsteigen
einer Treppe liegt und die mit a + s = 460 mm zu kleine
Auftrittsbreiten ausklammert.
Gallerie
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
MetallArt Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
Tel.: +49 7162 93200-0
www.metallart-treppen.de