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Standsicherheit

Für Arbeitsgerüste ist grundsätzlich die Standsicherheit nachzuweisen. Hierzu gehören der Nachweis der Tragsicherheit und der Lagensicherheit, d.h. Sicherheit gegen Umkippen, Abheben, Gleiten.
Die Bemessungswerte finden sich in DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste.

In folgenden Einzelfällen darf auf einen Standsicherheitsnachweis verzichtet werden:

  • bei den Regelausführungen nach DIN 4420
  • bei Abweichungen von den Regelausführungen, soweit diese nach fachlicher Erfahrung beurteilt werden können
  • bei Konsolgerüsten, die den Sicherheitsregeln für Feuerfest-, Turm- und Schonsteinbau entsprechen (DGVU-Information 201-055)
  • bei Gerüstbauarten, die nicht in DIN 4420, jedoch durch Sicherheitsvorschriften für Arbeits- und Schutzgerüste BG-Regeln Gerüstbau (BGR 165-175) geregelt sind

Fachwissen zum Thema

Arbeitsgerüste am Westflügel des Karlsruher Naturkundemuseums, das zum 300-jährigen Stadtjubiläum saniert und modernisiert wurde

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Gerüstarten

Arbeitsgerüste

Die temporären Konstruktionen bieten einen sicheren Arbeitsplatz für die Errichtung, Instandsetzung sowie den Abbruch von Bauwerken und sichern dabei den notwendigen Zugang.

Standgerüste sind die am häufigsten verwendeten Tragsysteme.

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Grundlagen Gerüste

Gerüstarten nach Tragsystem

Je nach Bauwerk und Erreichbarkeit der Arbeitsorte, kommen Stand-, Hänge-, Ausleger- oder Konsolgerüste zum Einsatz.

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