Standsicherheit

Für Arbeitsgerüste ist grundsätzlich die Standsicherheit nachzuweisen. Hierzu gehören der Nachweis der Tragsicherheit und der Lagensicherheit, d.h. Sicherheit gegen Umkippen, Abheben, Gleiten.
Die Bemessungswerte finden sich in DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste.

In folgenden Einzelfällen darf auf einen Standsicherheitsnachweis verzichtet werden:

  • bei den Regelausführungen nach DIN 4420
  • bei Abweichungen von den Regelausführungen, soweit diese nach fachlicher Erfahrung beurteilt werden können
  • bei Konsolgerüsten, die den Sicherheitsregeln für Feuerfest-, Turm- und Schonsteinbau entsprechen (DGVU-Information 201-055)
  • bei Gerüstbauarten, die nicht in DIN 4420, jedoch durch Sicherheitsvorschriften für Arbeits- und Schutzgerüste BG-Regeln Gerüstbau (BGR 165-175) geregelt sind

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