Sonneneintragskennwert
Der Sonneintragskennwert (S) ist der rechnerisch ermittelte Wert des Sonnenenergieeintrags über transparente Bauteile in Gebäude. Er wird schon in der Planungsphase herangezogen, um einzuschätzen, wie sich die Räume des Gebäudes aufheizen werden. Darüber hinaus dient er dazu, den sommerlichen Wärmeschutz nachzuweisen. Das Nachweisverfahren definiert die in den Absätzen 2 und 3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genannte DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz.
Zur Berechnung des vorhandenen Sonneneintragskennwerts Svorh werden die einzelnen Fensterflächen Aw,i zunächst mit dem Energiedurchlassgrad gtotal,j multipliziert und das Produkt anschließend durch die Netto-Grundfläche des Raumes oder des Raumbereiches AG dividiert.
Bei der Gegenüberstellung darf der vorhandene Sonneneintragskennwert Svorh den zulässigen Sonneneintragskennwert Szul nicht überschreiten. In dessen Berechnung bzw. Bewertung fließen ein:
- die Bauart in Bezug zur möglichen Nachlüftung der Räume
- der grundflächenbezogene Fensterflächenanteil,
- die eventuelle Nutzung von Sonnenschutzglas
- die Neigung und Orientierung der Fensterflächen
- der Einsatz passiver Kühlmaßnahmen.
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