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Sicherheitstreppenraum

Sicherheitstreppenräume (ugs. auch Sicherheitstreppenhaus genannt) dienen als Flucht- und Rettungswege und sind deshalb im Brandfall von Feuer und Rauch freizuhalten. Sie sind Ersatz für den gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg. Das Eindringen von Feuer und Rauch wird durch technische (z.B. Rauchschutzdruckanlage) oder bauliche Maßnahmen (Sicherheitsschleuse oder einen im freien Windstrom angeordneten offenen Gang) verhindert.

Sicherheitstreppenräume sind aus nicht brennbaren Baustoffen, die Wände in der Art von Brandwänden auszuführen. Mit Ausnahme der für die Versorgung des Treppenraums notwendigen Leitungen (z. B. Stromleitungen für die Beleuchtung) dürfen keine andere Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas etc.) in ihnen verlegt werden.

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Sicherheitstreppenhäuser müssen so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch in sie nicht eindringen können

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