Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtungen sind unabhängig vom Stromnetz installiert, damit sie bei Stromausfalls weiterhin aktiv bleiben
Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung trägt dazu bei, dass Menschen im Not- oder Brandfall das Gebäude sicher verlassen können. Sie ist unabhängig vom Stromnetz installiert, damit sie bei Stromausfall weiterhin aktiv bleibt und z.B. die Türen zu den Notausgängen beleuchtet oder zu ihnen weist.

Unterschieden werden Sicherheitsbeleuchtungen für Fluchtwege, für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung und die Antipanikbeleuchtung, die beispielsweise in großen Veranstaltungsräumen Orientierung gibt, damit die Fluchtwege sicher erreicht werden können.

Sicherheitsbeleuchtungen sind in der DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung sowie der DIN EN 50172; VDE 0108-100:2024-10 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen geregelt. Ihr Einbau wird in verschiedenen Musterverordnungen von Sonderbauten gefordert, z.B. bei Beherbergungsstätten (nach Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO), Hochhäusern (nach Muster-Hochhaus-Richtlinie MHHR) oder Versammlungsstätten (nach Muster-Versammlungsstättenverordnung MVStättV).

Fachwissen zum Thema

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

Sonderbauten

Beherbergungsstätten

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Sonderbauten

Hochhäuser

Da Leitungsanlagen abschottende Bauteile durchdringen, muss verhindert werden, dass sie im Brandfall Feuer und Rauch über einzelne Brandabschnitte und Geschosse hinaus übertragen.

Da Leitungsanlagen abschottende Bauteile durchdringen, muss verhindert werden, dass sie im Brandfall Feuer und Rauch über einzelne Brandabschnitte und Geschosse hinaus übertragen.

Haustechnische Anlagen

Leitungsanlagen

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

Sonderbauten

Versammlungsstätten

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