Hochhäuser
Nach Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)
Die Planung und Realisierung immer höherer Gebäude stellen neue Herausforderungen an die Gefährdungsanalysen und die Brandschutzkonzepte. Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz von Hochhäusern, also Gebäuden, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfläche liegt.
Gallerie
Bauteile
Fast alle Bauteile von Hochhäusern – tragende, aussteifende und raumabschließende, Außenwände, Dächer sowie Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten in Flucht- und Rettungswegen – müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Ab einer Höhe von 60,00 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).
Rettungswege und Brandbekämpfung
In Hochhäusern müssen ausnahmslos zwei voneinander unabhängige
bauliche Flucht- und Rettungswege für alle Geschosse vorhanden
sein. Eine Rettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist bei der
Höhe von Hochhäusern nicht mehr möglich. Das gilt auch für die
Geschosse unter der Hochhausgrenze.
Ein wichtiger Teil der Flucht- und Rettungswege in Hochhäusern sind Sicherheitstreppenräume. In Hochhäusern bis 60,00 m können sie als 1. und 2. baulicher Rettungsweg dienen. Bei höheren Gebäuden sind mindestens zwei notwendige Sicherheitstreppenräume erforderlich. Das Eindringen von Feuer und Rauch in Flucht- und Rettungswege, wie innenliegende Sicherheitstreppenräume wird bei Hochhäusern durch Druckbelüftungsanlagen (RDA) verhindert. Möglichkeiten zur Rauchableitung müssen in jedem Geschoss vorhanden sein, um den Einsatz der Feuerwehr zu ermöglichen. Die lichte Breite eines jeden Rettungswegs muss mindestens 1,20 m betragen, die lichte Breite von Türen aus Nutzungseinheiten (z.B. Wohnungen) auf notwendige Flure mindestens 0,90 m. Bei der Länge des Rettungsweges gibt es keine Abweichung von der Musterbauordnung (MBO), es gilt: Ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie muss in höchstens 35,00 m Entfernung erreichbar sein.
Um einen Löschangriff in angemessener Zeit mit voll einsetzbarem Personal durchführen zu können, benötigt die Feuerwehr in Hochhäusern Feuerwehraufzüge. Diese müssen in eigenen feuerbeständigen Fahrschächten verlaufen. Vor den Fahrschächten müssen Vorräume angeordnet werden, die Schutz vor dem Eindringen von Feuer und Rauch bieten.
Flächendeckende automatische Feuerlöschanlagen in der Kategorie „Vollschutz“ können Hochhäuser vor Brandausbreitung in den Geschossen wirksam schützen. Steigleitungen und Wandhydranten tragen zu einer schnellen und wirkungsvollen Brandbekämpfung durch die Feuerwehr bei.
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Eine zuverlässige Branderkennung und automatische Alarmierung des vom Brandereignis betroffenen Geschosses ist erforderlich, damit sich die in diesem Geschoss aufhaltenden Personen unverzüglich selbst retten können. Die Aufschaltung der Brandmeldung zur Leitstelle der Feuerwehr muss unmittelbar und automatisch erfolgen, damit eine sofortige Alarmierung und schnelles Eintreffen der Feuerwehr und der Rettungskräfte sichergestellt sind.
Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss in Hochhäusern bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung selbsttätig in Betrieb gehen und die sichere Benutzung von Flucht- und Rettungswegen ermöglichen. Eine Sicherheitsstromversorgungsanlage muss in Hochhäusern bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung übernehmen, insbesondere für
- die Sicherheitsbeleuchtung,
- die automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,
- die Rauchabzugsanlagen (RWA),
- die Druckbelüftungsanlagen (RDA),
- die Brandmeldeanlagen (BMA),
- die Alarmierungsanlagen,
- die Aufzüge,
- die Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr.
Da Blitzschlag bei Hochhäusern leicht eintreten kann, müssen sie Blitzschutzanlagen als äußerer und innerer Blitzschutz haben und ggf. sind sie mit technischen Anlagen zur Unterstützung des Funkverkehrs auszustatten.
Technische Gebäudeausrüstung
Aufzüge: Das Haupterschließungssystem von Hochhäusern sind
Aufzüge. Damit auch bei Ausfall eines Aufzugs der Zugang zu höher
liegenden Geschossen erleichtert wird und barrierefrei möglich
bleibt, ist es erforderlich, mindestens zwei Aufzugsanlagen zur
Verfügung zu stellen (siehe auch Feuerwehraufzug).
Leitungen, Installationsschächte und -kanäle, Abfallschächte: In Hochhäusern müssen Leitungen, die durch mehrere Geschosse führen, in Installationsschächten angeordnet werden, die in Höhe der Geschossdecken feuerhemmend abgeschottet sind. Elektroleitungen müssen in eigenen Installationsschächten geführt werden. Abfallschächte sind unzulässig.
Erleichterungen für Hochhäuser mit nicht mehr als 60,00 m Höhe in Zellenbauweise
Hochhäuser mit ≤ 60,00 m Höhe und solche mit Nutzungseinheiten ≤ 200 m² Grundfläche über dem ersten Obergeschoss können ohne automatische Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen errichtet werden, wenn
- die Nutzungseinheiten untereinander, zu anders genutzten Räumen und zu notwendigen Fluren feuerbeständige Trennwände haben, die von Rohdecke zu Rohdecke gehen (Zellenbauweise),
- der Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss durch eine mindestens 1,00 m hohe feuerbeständige Brüstung oder 1,00 m auskragende feuerbeständige Deckenplatte behindert wird,
- die automatische Auslösung der Druckbelüftungsanlagen und der Brandfallsteuerung der Aufzüge sichergestellt ist und
- die Früherkennung eines Brandes in den Nutzungseinheiten durch Rauchwarnmelder mit Netzstromversorgung erfolgt.
Betriebsvorschriften
Vorschriften in der Muster-Hochhaus-Richtlinie behandeln auch den Betrieb von Hochhäusern. Die Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr, die Erstellung von Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegepläne sowie Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und dessen Aufgaben sind hier geregelt.
Auf den Seiten der Bauministerkonferenz können die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) und andere Richtlinien zu Sonderbauten abgerufen werden (siehe Surftipps).
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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