_Treppen
Auftritt
Jede Treppenstufe setzt sich aus dem Auftritt und der Steigung
zusammen. Laut DIN 18065 Gebäudetreppen wird der Auftritt a
dabei waagerecht von der Vorderkante einer Stufe bis zur Projektion
der Vorderkante der folgenden Stufe in der Lauflinie
gemessen. Auftritt und Unterschneidung
ergeben zusammen das Maß der Trittstufe
.
Der Auftritt bei Treppen wird immer entlang der sogenannten
Lauflinie gemessen. Dies ist vor allem bei Spindel- und
Wendeltreppen sowie bei Treppen mit gewendelten Läufen von
Bedeutung. Die Lauflinie muss dabei innerhalb eines in der DIN
festgelegten Gehbereichs liegen.
Folgende Maße gelten für Auftritte laut DIN:
- Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen muss das Maß a bei baurechtlich notwendigen Treppen mindestens 230 mm, höchstens 370 mm betragen; bei zusätzlichen Treppen (baurechtlich nicht notwendig) genügt ein Mindestauftritt von 210 mm, max. 370 mm.
- Bei anderen Gebäuden muss der Mindestauftritt mindestens 260
mm, höchstens 370 mm bei baurechtlich notwendigen Treppen betragen;
bei den zusätzlichen Treppen sind Maße von 210 und 370 mm
gefordert.
- Für Wendelstufen gelten besondere Anforderungen: Sie müssen bei
Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen an der schmalsten Stelle der
inneren Begrenzung der nutzbaren Laufbreite
einen Auftritt von mindestens 50 mm haben (für Spindeltreppen gibt
es kein festgelegtes Maß). Bei allen anderen Gebäuden sind 100 mm
für den Auftritt gefordert (auch bei Spindeltreppen).
Auch für Podeste gelten Auftrittsmaße, diese liegen bei dem 2,5-fachen des kleinsten Auftrittes des folgenden Treppenlaufs (bei Wohngebäuden), bzw. bei mindestens dem 3-fachen Auftritt bei allen anderen Gebäuden.
Gallerie
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Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com
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