Brandfallsteuerungen
Moderne Brandmeldeanlagen (BMA) können nicht nur Brände erkennen, die Feuerwehr rufen und Personen alarmieren. Mit ihren leistungsstarken CPUs (engl. von Central processing unit = Hauptprozessor) können sie ähnlich wie eine Maschinen- oder Prozesssteuerung situationsabhängige Schaltbefehle ausgeben.
Gallerie
Zu typischen Brandfallsteuerungen gehören:
- Entriegelung des Schlüsseldepots und Anschalten der Blitzleuchte
- Aussendung der Alarmsignale
- Erteilung von Löschbefehlen
- Evakuierungsbefehle für Aufzüge
- Abschaltung von Lüftungsanlagen
- Einschaltung der Entrauchung
- Öffnung von Rauch- und Wärmeabzügen
- Schließen von Brandschutztoren und Rauchschutztüren
- Entriegelung von Fluchttüren
- Sperrung der Gasversorgung des Gebäudes über Magnetventile
Wenn man die mögliche Brandentstehung nach Nutzungsbereichen, Geschossen oder Brandabschnitten gliedert, ist die Programmierung noch beherrschbar und die korrekte Funktion auch prüfbar. Würde man für jeden Raum ein eigenes Szenario entwickeln, würde das die Programmierung unnötig aufblähen. Die Fehlerwahrscheinlichkeit stiege drastisch an und eine Prüfung aller Szenarien wäre mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.
Die Brandfallsteuerungen müssen in wesentlichen Zügen bereits im Konzept der BMA beschrieben sein. Die Aufgabe des Programmierers und Inbetriebnehmers besteht darin, den verbal beschriebenen Funktionen konkrete Melder- und Steuergruppen zuzuordnen. Für die Bestandsdokumentation genügt es nicht, nur einen Ausdruck der Anlagenprogrammierung zu hinterlegen. Vielmehr müssen die Steuerverknüpfungen so dokumentiert sein, dass auch der Betreiber, ein Mitarbeiter, der die Anlage nicht kennt, oder der Prüfsachverständige mit wenigen Blicken erkennen können, welche Steuerungen durch welchen Melder aktiviert werden oder andersherum, welche Meldergruppen welche Sicherheitseinrichtungen ansteuern. Dies erfolgt zweckmäßigerweise durch eine tabellarische Darstellung, die so genannte Steuermatrix.
Die folgende Abbildung zeigt den Auszug aus einer Steuermatrix für ein Frankfurter Bürohochhaus. Hier erfolgen die Ansteuerungen etagenweise. Innerhalb der Etagen wurden noch einmal vier Quadranten gebildet, in denen bei Branderkennung eine verstärkte Absonderung über die Lüftungsanlage erfolgt.
Auszug aus der Brandfallmatrix eines Bürohochhauses (hier 38.
OG)
Selbstverständlich müssen die Steuerfunktionen und die richtige Zuordnung zu den Meldergruppen im Zuge der Inbetriebnahme geprüft werden. Hierbei genügt es nicht, wenn der Brandmeldetechniker die korrekte Ansteuerung seiner Koppler feststellt. Vielmehr muss die gesamte Wirkprinzipkette, beginnend vom Brandmelder bis zur gewünschten Funktion der Brandschutzeinrichtung, überprüft werden. Nach vollständiger Inbetriebnahme mit allen beteiligten Gewerken ist eine umfassende Wirkprinzipprüfung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige durchzuführen. Erst wenn diese die Wirksamkeit und Betriebssicherheit bestätigen, kann die untere Bauaufsicht der Ingebrauchnahme des Gebäudes zustimmen.
Die Wirkprinzipprüfung durch einen Sachverständigen ist im Abstand von maximal drei Jahren zu wiederholen. Mit Ausnahme von kleinen Anlagen mit wenigen und übersichtlichen Steuerfunktionen handelt es sich bei der Wirkprinzipprüfung um eine eigenständige Sachverständigenleistung, die nicht Bestandteil der Erstprüfung der Brandmeldeanlage ist.
Die Erstellung der Brandfallsteuermatrix wird in der VDI 6010 beschrieben und im Kommentar zur VDI 6010 Blatt 1 von Experten professionell erläutert.
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