Der Begriff und Geltungsbereich „Sicherheitstechnik“
Der Begriff „Sicherheitstechnik“ steht für alle technischen
Einrichtungen, die zum Schutz von Personen und Werten in Gebäuden
installiert und betrieben werden. Es handelt sich also um die
technische Gebäudesicherheit einschließlich der technischen und
organisatorischen Schnittstellen zu angrenzenden Systemen wie
Gebäudeleit- und -managementsystemen (HLK), Personal- und
Betriebsdatenerfassung, IT-Sicherheit, Notfallsplanung und
Katastrophenmanagement, Aufzugssteuerungen, Enerige- und
Regeltechnik, Lichtregelung und Beschattungstechnik, etc. .
Sicherheitstechnik hat grundsätzlich drei Wirkungsziele:
- Technische Prävention durch Vorbeugungs- und
Schutzmaßnahmen, auch Sicherungstechnik genannt
- Frühzeitige Erkennung und Meldung von Schutzverletzungen, auch
Sicherheitsmelde- und -überwachungstechnik bezeichnet
- Intelligente Vernetzung mit angrenzender Haus- und Gebäudetechnik, meist als sicherheitstechnische Systemintegration beschrieben
Einrichtungen zur Schadensbegrenzung und –behebung werden meist nicht der Sicherheitstechnik hinzugerechnet.
Objektadäquate Sicherheitslösungen basieren auf einem Objekt umfassenden Sicherheitskonzept bei dem das Spannungsdreieck von Sicherheits-, Organisations- und Komfortanforderungen auf ausgewogene Art und Weise umgesetzt werden konnte.