Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Die Baustellenverordnung fordert, dass bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz etc.) eingehalten werden. Außerdem haben Bauherren nach § 4 der Verordnung die Verpflichtung, für die Verbesserung und Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird auf Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber während der Planungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens eingesetzt. Er legt die erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest, koordiniert sie und überwacht ihre Einhaltung. Die Aufgaben des SiGeKo können z. B. von Architekten, Bauingenieuren, Meistern, Polieren, Sicherheitsingenieuren oder anderen Personen erbracht werden, die Fachkunde und Befähigung für die Aufgabe nachweisen können.

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