_Treppen
Bequemlichkeitsregel
Können Treppen aus konstruktiven Gründen nicht mit dem idealen Steigungsverhältnis gemäß der Schrittmaßregel gebaut werden, sollte das ermittelte Steigungsverhältnis mit der Bequemlichkeits- und der Sicherheitsregel überprüft werden.
Die Bequemlichkeitsregel kann bei Treppen mit einem
Neigungswinkel ca. 30° Grad angewendet werden und ist am besten
geeignet für Steigungen zwischen 16 cm und 18 cm. Sie ergibt
Steigungsverhältnisse, die beim Treppensteigen den geringsten
Kraftaufwand erfordern. Die Formel für die Bequemlichkeitsregel
lautet: Auftrittsbreite (a) - Steigungshöhe (s) = 120 mm.
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73084 Salach
www.metallart.com
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