Bauvorlageberechtigung
Die Bauvorlageberechtigung ist eine Grundvoraussetzung für die Einreichung eines Genehmigungsantrags. Die Regelungen dazu sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer festgelegt. In der Regel sind Architekt*innen, Ingenieur*innen und in einigen Fällen auch Handwerksmeister mit speziellen Qualifikationen dazu berechtigt.
Die Bauvorlageberechtigung stellt sicher, dass die eingereichten Unterlagen den gültigen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Auch für Auftraggebende ist sie eine Absicherung, da sichergestellt ist, dass die Verantwortung bei fachlich qualifizierten Planer*innen liegt. Die Erteilung der Bauvorlageberechtigung ist somit ein wichtiger Schritt zur Eigenständigkeit.
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