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Blindboden

Als Blindboden oder Fehlboden bezeichnet man unter anderem einen Unterboden zur Aufnahme weiterer Bodenschichten, die der Verbesserung der Trittschall- und Wärmedämmung dient. Dabei handelt es sich meist um Holzbretter, OSB- oder Spanplatten oder Trockenestrichelemente mit einer Dicke von 24 bis 30 Millimetern. Diese lagern ohne Nut und Feder auf der eigens dafür angebrachten Lattung an den Holzbalken. Der Hohlraum, der auf diese Weise zwischen Blindboden und eigentlichem Bodenbelag entsteht, wird mit Dämmmaterialien ausgefüllt. Die genauen Vorgaben für die Ausführung von Blindböden sind in der DIN 18334: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten geregelt.

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