Blindboden
Als Blindboden oder Fehlboden bezeichnet man unter anderem einen
Unterboden zur Aufnahme weiterer Bodenschichten, die der
Verbesserung der Trittschall- und Wärmedämmung dient. Dabei handelt
es sich meist um Holzbretter, OSB- oder Spanplatten oder
Trockenestrichelemente mit einer Dicke von 24 bis 30 Millimetern.
Diese lagern ohne Nut und Feder auf der eigens dafür angebrachten
Lattung an den Holzbalken. Der Hohlraum, der auf diese Weise
zwischen Blindboden und eigentlichem Bodenbelag entsteht, wird mit
Dämmmaterialien ausgefüllt. Die genauen Vorgaben für die Ausführung
von Blindböden sind in der DIN 18334: VOB Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Zimmer- und Holzbauarbeiten geregelt.
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