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Brennbarkeit

Der Begriff der Brennbarkeit definiert, ob ein Stoff unter Sauerstoffeinfluss und mit Hilfe einer Wärmequelle entzündbar ist. Dies ist ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Baumaterialien aus Sicht des Brandschutzes und damit für die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer eines Gebäudes. Die Brennbarkeit ist ein binäres Kriterium für die Einteilung in Baustoffklassen: brennbar bzw. nicht brennbar.

Diese Baustoffklassen, häufig auch Brandschutzklassen genannt, werden nach DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen dementsprechend in nicht brennbare (A) und brennbare Baustoffe (B) unterteilt. Die EU-Klassifizierung gemäß DIN EN 13501-1: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten beurteilt dies jedoch differenzierter. Hier trifft der Begriff der Brennbarkeit nach seiner physikalischen Definition nicht mehr exakt zu – vielmehr wird das Brandverhalten eines Baustoffes beurteilt. Die EU-Norm sieht dazu sieben Euroklassen vor (A1, A2, B, C, D, E, F) sowie weitere für Rauchentwicklung (s = smoke): Klassen s1, s2 und s3, brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets): Klassen d0, d1 und d2 sowie besondere Klassen für Bodenbeläge (fl = floorings). Neu zugelassene Baustoffe werden nach der DIN EN 13501-1 eingestuft.

In der weiteren Beurteilung eines grundsätzlich brennbaren Stoffes folgt die physikalische Eigenschaft der Entflammbarkeit zur differenzierteren Einstufung von Baumaterialien hinsichtlich deren Brandschutzeigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten.

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