_Brandschutz
Brandschutzzone
Zu Brandschutzzonen gehören Feuerwehrzufahrten, -rettungswege
und -gassen. Sie sind durch besondere Verkehrsschilder
gekennzeichnet. In Brandschutzzonen besteht absolutes Halteverbot
und darin abgestellte Fahrzeuge dürfen unverzüglich abgeschleppt
werden.
In den österreichischen Bundesnormen hingegen ist die
Brandschutzzone als Schutzabstand zu Brandlasten definiert. Es
handelt sich z.B. um Räume um Flüssiggasbehälter, in dem sich keine
Brandlasten befinden dürfen oder um Bereiche, in denen keine
brandfördernde, selbstentzündliche oder explosionsgefährliche
Lagerungen vorhanden sein dürfen.
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Fachwissen zum Thema
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