_Geneigtes Dach
Blitzschutz
Blitzschutzanlagen sind nach den Landesbauordnungen (LBO)
vorgeschrieben für schutzbedürftige Bauten wie Kindergärten,
Krankenhäuser, Schulen etc.
Auf europäischer Ebene wurde die DIN V EN V 61024 – 1:
Blitzschutz baulicher Anlagen Teil 1: Allgemeine Grundsätze als
zukünftige Blitzschutznorm entwickelt. Die Planung von
Blitzschutzanlagen erfolgt nach der seit August 1996, in
Deutschland gültigen, Vornorm DIN V ENV 61024-1/VDE V 0185 Teil
100. Die Ausführung der Anlagen richtet sich nach der zu
ermittelnden Blitzschutzklasse.