Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen umfasst die Vermeidung von Barrieren und
Hindernissen bei der Gestaltung und Ausführung von Zugängen
(Treppen, Gänge, Aufzugsanlagen) und Bewegungsflächen
im Raum. Dazu gehören u.a. die Vermeidung von Türschwellen und
Türanschlagschienen im Badezimmer bzw. in Duschen.
Eine Barriere schließt Menschen ganz oder teilweise von Dingen aus,
die anderen Menschen zugänglich sind. Barrierefrei beschreibt das
Ziel, niemanden auszuschließen (in der Praxis kaum zu
verwirklichen). Dieser Begriff findet sich u.a. in der Normung und
im Behindertengleichstellungsgesetz (Bundesrecht) wieder. Demnach
sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche
barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen sind DIN 18040-1:
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1:
Öffentlich zugängliche Gebäude vom Oktober 2010 sowie DIN
18040-2: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen -
Teil 2: Wohnungen, erschienen im November 2011.