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Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen umfasst die Vermeidung von Barrieren und Hindernissen bei der Gestaltung und Ausführung von Zugängen (Treppen, Gänge, Aufzugsanlagen) und Bewegungsflächen im Raum. Dazu gehören u.a. die Vermeidung von Türschwellen und Türanschlagschienen im Badezimmer bzw. in Duschen.

Eine Barriere schließt Menschen ganz oder teilweise von Dingen aus, die anderen Menschen zugänglich sind. Barrierefrei beschreibt das Ziel, niemanden auszuschließen (in der Praxis kaum zu verwirklichen). Dieser Begriff findet sich u.a. in der Normung und im Behindertengleichstellungsgesetz (Bundesrecht) wieder. Demnach sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen sind DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude vom Oktober 2010 sowie DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen, erschienen im November 2011.

Fachwissen zum Thema

Unter dem Waschtisch muss ein ausreichender Beinraum vorhanden sein.

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Barrierefreiheit

Anforderungen an barrierefreie Bäder

Sanitärräume werden leider häufig zu klein bemessen. Dies schränkt die Nutzbarkeit ein, die maßgeblich von der Größe und von der...

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.

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Barrierefreiheit

Barrierefreie Bäder

Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten.

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

In Duschen ist in einer Höhe von 46 bis 48 cm über OFF ein mindestens 45 cm tiefer, klappbarer Duschsitz erforderlich.

Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1

In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (gültig seit Oktober 2010)...

Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten

Barrierefreiheit

Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2

Für Wohnungen, die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

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