Biomasseverordnung
Mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) will die
Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien an der
Stromversorgung in Deutschland deutlich erhöhen. Für die Erzeugung
von Ökostrom aus Biomasse
wurde ergänzend die Biomasseverordnung (BiomasseV) verabschiedet.
Sie regelt, welche Stoffe im Rahmen des EEG vergütungsrechtlich als
Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur
Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen
und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus
Biomasse einzuhalten sind. Die BiomasseV trat am 28 Juni 2001 in
Kraft. Änderungen der Verordnung erfolgten mit den EEG-Novellen
2004, 2012 und 2014. Die aktuelle Fassung der BiomasseV stammt vom
13.10.2016.
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