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Biomasseverordnung

Mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) will die Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland deutlich erhöhen. Für die Erzeugung von Ökostrom aus Biomasse wurde ergänzend die Biomasseverordnung (BiomasseV) verabschiedet. Sie regelt, welche Stoffe im Rahmen des EEG vergütungsrechtlich als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind. Die BiomasseV trat am 28 Juni 2001 in Kraft. Änderungen der Verordnung erfolgten mit den EEG-Novellen 2004, 2012 und 2014. Die aktuelle Fassung der BiomasseV stammt vom 13.10.2016.

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Solarthermieanlage mit Röhrenkollektoren

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Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien in der Gebäudetechnik

Die Ressourcen an fossilen Energieträgern gehen absehbar dem Ende zu. Es gibt jedoch eine Reihe von Technologien, die erneuerbare Energien in Gebäuden zur Stromerzeugung, Heizung, Trinkwassererwärmung und Kühlung einsetzen.

Zur Biomasse gehören u.a. Nebenprodukte tierischer Herkunft aus der Landwirtschaft.

Zur Biomasse gehören u.a. Nebenprodukte tierischer Herkunft aus der Landwirtschaft.

Erneuerbare Energien

Biomasse

Zu den erneuerbaren Energien zählt auch die Biomasse, also durch Pflanzen oder Tiere angefallene bzw. erzeugte organische Substanzen. Aus diesen lassen sich feste, flüssige oder gasförmige Energieträger erzeugen.

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