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Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid über die
Freigabe eines eingereichten Baugenehmigungsantrags
durch die zuständige Baubehörde. Die Erteilung einer Baugenehmigung
bestätigt somit, dass nach §72 der Musterbauordnung (MBO) keine
Widersprüche hinsichtlich des öffentlichen Rechts vorliegen. Dabei
werden nicht nur baurechtliche Sachverhalte, wie die Einhaltung von
Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, sondern auch Faktoren, wie
die Denkmal- und Umweltverträglichkeit geprüft. In besonderen
Situationen können Befreiungen beantragt werden, die von der
Einhaltung bestimmter Verordnungen – etwa zu der Regelung von
Stellplätzen – absehen.
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