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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid über die Freigabe eines eingereichten Baugenehmigungsantrags durch die zuständige Baubehörde. Die Erteilung einer Baugenehmigung bestätigt somit, dass nach §72 der Musterbauordnung (MBO) keine Widersprüche hinsichtlich des öffentlichen Rechts vorliegen. Dabei werden nicht nur baurechtliche Sachverhalte, wie die Einhaltung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, sondern auch Faktoren, wie die Denkmal- und Umweltverträglichkeit geprüft. In besonderen Situationen können Befreiungen beantragt werden, die von der Einhaltung bestimmter Verordnungen – etwa zu der Regelung von Stellplätzen – absehen.

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