Bohrschutz, elektronisch
Bohrangriffe auf Tür- und Wandflächen, Geräte,
Scharfschalt-Einrichtungen und sonstige besonders exponierte
Stellen bei Einbruchmeldeanlagen oder anderen Schutzeinrichtungen
können durch Maßnahmen elektronischer bzw. elektrischer Art
frühzeitig erkannt werden. Die Meldung eines Angriffs, Eingriffs
oder einer Manipulation erfolgt meist über eine Steuerungszentrale
als optischer, akustischer oder als stiller Alarm.
Da der elektrische/elektronische Bohrschutz in der Regel vom
Hersteller bereits integriert ist (ausgenommen bei größerem
Flächenschutz), muss auf die technischen Unterlagen des jeweiligen
Herstellers besonders geachtet werden.
Einschlägige Vorschriften und Richtlinien: DIN VDE 0800/0833 T 1,
0833 T 3, VdS-Richtlinien: 2333 (Sicherungsrichtlinien), 2334, 2311
(Einbruchmeldeanlagen)