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Bohrschutz, elektronisch

Bohrangriffe auf Tür- und Wandflächen, Geräte, Scharfschalt-Einrichtungen und sonstige besonders exponierte Stellen bei Einbruchmeldeanlagen oder anderen Schutzeinrichtungen können durch Maßnahmen elektronischer bzw. elektrischer Art frühzeitig erkannt werden. Die Meldung eines Angriffs, Eingriffs oder einer Manipulation erfolgt meist über eine Steuerungszentrale als optischer, akustischer oder als stiller Alarm.
Da der elektrische/elektronische Bohrschutz in der Regel vom Hersteller bereits integriert ist (ausgenommen bei größerem Flächenschutz), muss auf die technischen Unterlagen des jeweiligen Herstellers besonders geachtet werden.
Einschlägige Vorschriften und Richtlinien: DIN VDE 0800/0833 T 1, 0833 T 3, VdS-Richtlinien: 2333 (Sicherungsrichtlinien), 2334, 2311 (Einbruchmeldeanlagen)

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