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Brandabschnitt

Der Brandabschnitt ist der Teil eines Gebäudes, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen wie z.B.

  • Brandwände mit Brandschutztüren
  • oder feuerbeständige Geschossdecken ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen)

begrenzt ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern.
Im Freien können Brandschutzkonstruktionen durch entsprechende Abstandsflächen ersetzt werden. Die zulässige Größe der Brandabschnitte ist bauaufsichtlich geregelt. Angaben zur zulässigen Brandabschnittsgröße können auch nach DIN 18 230-1 in Verbindung mit der Industriebaurichtlinie und den dort geregelten Berechnungsschritten/-verfahren ermittelt werden.
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