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Bodentreppe

Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Bodentreppen zusätzliche Treppen, die Zugang zu Ebenen schaffen, die nicht bewohnt werden (wie z.B. der Dachboden). Weitere Bezeichungen sind Klapptreppe, Einschubtreppe, Speichertreppe oder Dachbodentreppe. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um vorgefertigte Produkte als

  • ausklappbare oder
  • ausziehbare Treppenleitern.
In der Regel werden die Durchstiegsöffnungen in eingeklapptem Zustand durch Deckel in einer umlaufenden Deckenzarge geschlossen.

Es gibt verschiedene Ausführungen in Holz oder Metall sowie eine Vielzahl an Produkten, deren unterseitige Deckelabschottungen unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.

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Fachwissen zum Thema

Die Steigung einer Leitertreppe beträgt zwischen 45°und 75°

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Im Unterschied zur notwendigen ist die nicht notwendige Treppe nach Baurecht eine „zusätzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dient“ - aber nicht als Fluchtweg

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Treppenarten

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