Baugenehmigungsantrag
Baugenehmigungsanträge werden gemäß HOAI in der Leistungsphase IV von einem Planungsunternehmen oder vorlageberechtigten Personen erstellt. Diese Anträge müssen schriftlich von Bauherr*innen bei den örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden gestellt werden. Dabei müssen sie den Anforderungen der Musterbauordnung (MBO), bzw. der Landesspezifischen Bauordnung, entsprechen. Zusammen mit dem Antrag werden alle nach Bauvorlageverordnung (BauVorlV) erforderlichen Unterlagen, wie Planzeichnungen, Flächennachweise und Berechnungen, sowie Erläuterungstexte und Planungsstände der Fachplaner*innen eingereicht. Zusätzlich zur Bauaufsichtsbehörde müssen die zuständige Gemeinde und unter Umständen, weiteren berechtigte Parteien in den Genehmigungsprozess einbezogen werden; auch Nachbarn können dabei beteiligt werden (§69 - §70, MBO).
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