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Baugenehmigungsantrag

Baugenehmigungsanträge werden gemäß HOAI in der Leistungsphase IV von einem Planungsunternehmen oder vorlageberechtigten Personen erstellt. Diese Anträge müssen schriftlich von Bauherr*innen bei den örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden gestellt werden. Dabei müssen sie den Anforderungen der Musterbauordnung (MBO), bzw. der Landesspezifischen Bauordnung, entsprechen. Zusammen mit dem Antrag werden alle nach Bauvorlageverordnung (BauVorlV) erforderlichen Unterlagen, wie Planzeichnungen, Flächennachweise und Berechnungen, sowie Erläuterungstexte und Planungsstände der Fachplaner*innen eingereicht. Zusätzlich zur Bauaufsichtsbehörde müssen die zuständige Gemeinde und unter Umständen, weiteren berechtigte Parteien in den Genehmigungsprozess einbezogen werden; auch Nachbarn können dabei beteiligt werden (§69 - §70, MBO).

Fachwissen zum Thema

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Mustervertrag

Mustervertrag

Kosten und Verträge

Vertragsarten im Bauwesen

Die Beauftragung von Planer*innen, Firmen und Dienstleistern unterliegt verschiedenen Einstellungsverhältnissen. Diese bestimmen die Haft- und Vergütungsart.

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