Bemessungspegel
Der Begriff des Beurteilungspegels Lr findet Verwendung insbesondere in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) und dient der Einschätzung von Lärmbelastungen aus gewerblichen Schallquellen.
Im Unterschied beispielsweise zum Schallleistungspegel Lw (der ein Merkmal der Schallquelle allein und unabhängig von der Entfernung ist) soll der Bemessungspegel Lr eine möglichst realitätsnahe Beurteilung einer Schallquelle und deren Auswirkungen auf die menschliche Wahrnehmung ermöglichen. Daher wird dieser für verschiedene Parameter mit Zuschlägen versehen (bezogen auf die unterschiedliche Tageszeit und Zeitdauer der Schalleinwirkung, aber auch die Ton- und Informationshaltigkeit, welche eine erhöhte Aufmerksamkeit für ein Geräusch bewirken).
Der Beurteilungspegel Lr definiert die mittlere Geräuschbelastung und ist diejenige Größe, auf die sich die Immissionsrichtwerte u.a. nach TA Lärm und BImSchV beziehen.