Bequemlichkeitsregel

Können Treppen aus konstruktiven Gründen nicht mit dem idealen Steigungsverhältnis gemäß der Schrittmaßregel gebaut werden, sollte das ermittelte Steigungsverhältnis mit der Bequemlichkeits- und der Sicherheitsregel überprüft werden.

Die Bequemlichkeitsregel kann bei Treppen mit einem Neigungswinkel ca. 30° Grad angewendet werden und ist am besten geeignet für Steigungen zwischen 16 cm und 18 cm. Sie ergibt Steigungsverhältnisse, die beim Treppensteigen den geringsten Kraftaufwand erfordern. Die Formel für die Bequemlichkeitsregel lautet: Auftrittsbreite (a) - Steigungshöhe (s) = 120 mm.

Fachwissen zum Thema

Das Steigungsverhältnis einer Treppe wirkt sich darauf aus, wie wir sie benutzen.

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Steigungsverhältnis

Faltwerktreppe aus Stahl

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