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Bauart

Als Bauart werden aus Bauprodukten zusammengefügte bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen bezeichnet, die keine wesentlichen Sicherheitsanforderungen in baulichen Anlagen erfüllen. Für diese Bauarten gibt es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist ausreichend. Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für bestimmte Bauarten sind in der Bauregelliste A Teil 3 (Stand 04/2011) aufgeführt. Diese steht im Anhang als Download zur Verfügung.

Fachwissen zum Thema

Nachweise und Normen

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Die Produktzulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik wird nach Beurteilung durch einen Sachverständigenausschuss erteilt.

Nachweise und Normen

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten erteilt, wenn Regelwerke zur Beurteilung...

Planungshilfen

Bauregelliste - Bauprodukte aus Glas

Die Bauregellisten (BRL) waren bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt)....

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