Bauregellisten
Im § 18 der Musterbauordnung
ist das rechtliche Fundament für die Bauregellisten festgelegt. Die
Bauregellisten werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
herausgegeben und unterteilen sich in die Liste A, B und C.
In der Bauregelliste A werden vom DIBt im Einvernehmen mit
der obersten Bauaufsichtsbehörde für Bauprodukte die technischen
Regeln aufgenommen, die zur Erfüllung der Landesbauordnungen
(Grundlage: MBO) von Bedeutung sind. Diese müssen eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung oder ein allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall haben. Die
Bauregelliste A ergänzt daher die nationalen Regelungen für das
Inverkehrbringen und Anwenden von Bauprodukten.
Die Bauregelliste B ergänzt die technischen Regeln für das
Inverkehrbringen von Bauprodukten, die europäisch geregelt sind und
für die es keine harmonisierte Spezifikation (z.B. DIN-Normen)
gibt.
In der Bauregelliste C werden Bauprodukte von
untergeordneter Bedeutung aufgeführt.
Für nicht harmonisierte und nach der Bauregelliste geregelte
Bauprodukte ist ein Einzelverwendbarkeitsnachweis für das
Inverkehrbringen und Anwenden notwendig.
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