Brandmelder
Zu den Brandmeldern zählen alle Geräte, die der Branderkennung
dienen und mit der Brandmeldeanlage
(BMA) verbunden sind. D.h., sie sind immer Teil einer
objektgebundenen Meldeanlage. Unterschieden werden automatische und
nichtautomatische Brandmelder (Handfeuermelder).
Zu den automatischen Meldern zählen z.B. Optische Rauchmelder,
Mehrkriterienmelder (auch Mehrsensorenmelder genannt),
Ansaugrauchmelder, Linienförmige Rauchmelder, Linienförmige
Wärmemelder und Flammenmelder. Alle automatischen Melder
funktionieren als „Temperatur-“ oder „Raucherkenner“, sie
registrieren also die entstandene Wärme bzw. den Rauch und geben
den Alarm weiter an die Brandmelderzentrale
(BMZ).
Umgangsprachlich wird oft eine Unterscheidung bezüglich der
Begriffe Rauch-/Brandmelder dahin gehend gemacht, dass Brandmelder
zur Branderkennung in Bauten mit besonderer Nutzung zum Einsatz
kommen, wie z.B. Industrieanlagen, Labore, Parkhäusern oder Tunnel.
Während Rauchmelder überwiegend in privaten Gebäuden, kleinen
Objektbauten und Wohnungen zum Einsatz kommen. Sie erkennen die
Rauchentwicklung und warnen über einen schrillen Signalton den
Bewohner/Benutzer des Objekts. Sind diese Rauchmelder nicht mit der
BMA verbunden, handelt es sich um die sogenannten Rauchwarnmelder.
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