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Barrierefreie Treppe

Barrierefreiheit bedeutet die Zugänglichkeit für alle Menschen, auch mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Insofern sind barrierefreie Treppen nicht tatsächlich barrierefrei, sondern barrierearm. Allgemeine Anforderungen an sogenannte barrierefreie Treppen stehen in der DIN EN 17210: Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt - Funktionale Anforderungen, in der DIN 18040: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen sowie in weiteren Normen. Sie empfehlen zum Beispiel die Ausgestaltung von beidseitigen Handläufen, von trittsicheren Stufen und rutschhemmenden Bodenbelägen. Außerdem geben sie Gestaltungsempfehlungen für taktile Leitsysteme für Menschen mit Seheinschränkungen. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist eine alternative, tatsächlich barrierefreie Erschließung zur Treppe verpflichtend.

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