Brandlast
Die Brandlast (auch Brandbelastung) wird mit q bezeichnet, in
kWh/m² angegeben und ist das auf eine bestimmte Grundfläche (z.B.
Brandabschnittsfläche in m²) bezogene Wärmepotenzial aller auf ihr
vorhandenen brennbaren Stoffe. Sie ergibt sich also aus allen
brennbaren Einbauten oder Einrichtungen an und im Gebäude, wie z.B.
Fußbödenbeläge, Möbel, Stoffe, Leitungen, Geräte sowie
Fassadenelemente wie beispielsweise Wärmedämmverbundsysteme
(WDVS).
Die rechnerische Brandbelastung qr ist die mit entsprechenden
Koeffizienten modifizierte Brandbelastung q und dient zur
Ermittlung der äquivalenten Branddauer (bei gegebener Brandlast
bzw. Brandstoffmenge und Brandstoffanordnung). Diese wiederum kann
zur Bestimmung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der
Baukonstruktion herangezogen werden. Hierbei ist nicht das
spezifische Wärmepotenzial, sondern die zeitabhängige
Wärmefreisetzungsrate von primärer Bedeutung.
Nähere Einzelheiten zum Verfahren wie auch zulässige Ausnahmen bei
der Berücksichtigung vorhandener brennbarer Stoffe sind in DIN
18230-1 Baulicher Brandschutz im Industriebau - Teil 1:
Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer und in der
Industriebaurichtlinie
geregelt. Außerdem sind die DIN EN 1991-1-2 Eurocode 1:
Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine
Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke und DIN
4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen zu
berücksichtigen.
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