Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Brandlast

Die Brandlast (auch Brandbelastung) wird mit q bezeichnet, in kWh/m² angegeben und ist das auf eine bestimmte Grundfläche (z.B. Brandabschnittsfläche in m²) bezogene Wärmepotenzial aller auf ihr vorhandenen brennbaren Stoffe. Sie ergibt sich also aus allen brennbaren Einbauten oder Einrichtungen an und im Gebäude, wie z.B. Fußbödenbeläge, Möbel, Stoffe, Leitungen, Geräte sowie Fassadenelemente wie beispielsweise Wärmedämmverbundsysteme (WDVS).

Die rechnerische Brandbelastung qr ist die mit entsprechenden Koeffizienten modifizierte Brandbelastung q und dient zur Ermittlung der äquivalenten Branddauer (bei gegebener Brandlast bzw. Brandstoffmenge und Brandstoffanordnung). Diese wiederum kann zur Bestimmung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der Baukonstruktion herangezogen werden. Hierbei ist nicht das spezifische Wärmepotenzial, sondern die zeitabhängige Wärmefreisetzungsrate von primärer Bedeutung.

Nähere Einzelheiten zum Verfahren wie auch zulässige Ausnahmen bei der Berücksichtigung vorhandener brennbarer Stoffe sind in DIN 18230-1 Baulicher Brandschutz im Industriebau - Teil 1: Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer und in der Industriebaurichtlinie geregelt. Außerdem sind die DIN EN 1991-1-2 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke und DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen zu berücksichtigen.

Fachwissen zum Thema

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

Baustoffe/​Bauteile

Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

Bauprodukte müssen entsprechend den Vorgaben der Bauordnungen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz gewählt und verwendet werden.

In verschiedenen Musterverordnungen werden beim Einbau von Löschanlagen größere Brandabschnitte ohne Brandwände gestattet (z.B. Flächen bis zu 10.000 m² in der Muster-Verkaufsstättenverordnung).

In verschiedenen Musterverordnungen werden beim Einbau von Löschanlagen größere Brandabschnitte ohne Brandwände gestattet (z.B. Flächen bis zu 10.000 m² in der Muster-Verkaufsstättenverordnung).

Baustoffe/​Bauteile

Brandwände III

Manchmal gibt es Alternativen zu Brandwänden. Einige Musterverordnungen erlauben beim Einbau von Löschanlagen größere Flächen ohne Brandwände - zum Beispiel Verkaufsstätten.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flucht-/​Rettungswege

Notwendige Flure

Eine Verbindung zu einem sicheren Ort im Brandfall ist erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Raum oder einer Nutzungseinheit nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.

Brandmeldeanlagen

Planung von Brandmeldeanlagen

Was bei Konzept, Planung, Ausführung und Überwachung von Brandmeldeanlagen beachtet werden muss, ist im Regelwerk vorgegeben.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
Zur Glossar Übersicht

375 Einträge