_Altbau
Bestandsschutz
"Bestandsschutz" ist ein baurechtlicher
Fachbegriff (Grundgesetz Artikel 14 Abs. 1), der zum Ausdruck
bringt, dass ein funktionsfähiges, älteres und noch in der
Nutzung befindliches Gebäude, rechtlichen Schutz genießt,
sofern das Gebäude zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt wurde oder
zumindest nach ehemaligen Baurechtsvorschriften genehmigungsfähig
gewesen wäre.
Insbesondere stützt sich der Begriff auf die Unversehrtheit
Bezogen auf die im Grundgesetz verankerte Definition des Bestandsschutzes, wird heute auch von einem erweiterten Bestandsschutz gesprochen. Dadurch soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Bestandsschutz bei geplanten Umnutzungen eine "Kann-Bestimmung" ist, die eine frühzeitige Einbeziehung der Bauordnungsbehörden zur einvernehmlichen Abgrenzung erforderlich macht.
Insbesondere stützt sich der Begriff auf die Unversehrtheit
- des Baukörpers und
- der Nutzung.
- Konversion (Umnutzung)
- Bauliche Erweiterung
- Abriss und Ersatzneubau
Bezogen auf die im Grundgesetz verankerte Definition des Bestandsschutzes, wird heute auch von einem erweiterten Bestandsschutz gesprochen. Dadurch soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Bestandsschutz bei geplanten Umnutzungen eine "Kann-Bestimmung" ist, die eine frühzeitige Einbeziehung der Bauordnungsbehörden zur einvernehmlichen Abgrenzung erforderlich macht.