Biegefestigkeit
Außerhalb Deutschlands ergibt sich aus der Biegefestigkeit die
Mindestspaltdicke eines Schiefers.
Die Biegefestigkeit wird nach einer Formel berechnet, die sich die
Stützweite der Auflager, die Höhe und Breite des Versuchsstückes
sowie die ermittelte Bruchlast zur Grundlage nimmt. Bei bestimmten
Schiefertypen kommt es vor, dass die Biegefestigkeit in einer
Richtung deutlich geringer ist als senkrecht dazu. Man spricht dann
von einem „Faden", d.h. von einer latent vorhandenen zweiten
Spaltrichtung im Schiefer.
Stellt man aus solch einem Schiefer z.B. ein Rechteck falsch her,
in dem der Faden quer zur Längsachse liegt, führt das zu erhöhtem
Bruch.
Bei solchem Schiefer muss die Biegefestigkeit sowohl in der
Längsachse als auch in der Querachse bestimmt werden. Ist die
Biegefestigkeit in der Längsrichtung des Schiefers sehr verschieden
zu der Querrichtung, muss diese Berechnung der Biegefestigkeit für
beide Richtung getrennt vorgenommen werden, der niedrigere Wert
ergibt dann die erforderliche Mindestdicke.
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