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Brandschott

Vielfach allgemein bauaufsichtlich zugelassene Lösungen bzw. spezielle technische Vorrichtungen (zulassungspflichtig) zum brandschutztechnisch wirkungsvollen Verschluss von Öffnungen in brandschutztechnisch qualifizierten Bauteilen (z.B. Wände und/oder Decken). Sie werden nach Durchführung von Leitungen, Kabeln und/oder Rohren entsprechend bestimmter Vorgaben wieder dauerhaft mit geeigneten Mitteln bzw. Materialien so verschlossen, dass die brandschutztechnische Qualität des durchdrungenen Bauteils auch für den Bereich der Durchdringung gewährleistet ist.
Für Schottungen besteht Kennzeichnungspflicht.
Bei Nachbelegungen vorhandener Schottungen ist auf Gleichartigkeit des Schotts bzw. auf Verträglichkeit der verwendeten Schottbestandteile zu achten (Grenzen der Schott-Zulassungen beachten).

Bei Kabel- bzw. Rohrschottungen ist die mechanische Festigkeit der Schottung durch Anordnung von Zugentlastungen zu gewährleisten.

Schotts werden nach der Bauart hauptsächlich unterschieden in

  • Weichschotts (z.B. Mörtelschotts),
  • Plattenschotts und
  • Rohrmanschetten.
Die Zulassungs- und Einbaubedingungen sind zu beachten.
Kombinationen technischer Lösungen oder deren Details von unterschiedlichen Systemen/Systemanbietern führen u.a. zum Zulassungsverlust der verwendeten Systeme. Dies gilt auch für Abweichungen von den durch die Zulassung erfassten Einbaubedingungen nach Grundwerkstoff (z.B. Wandbaumaterial) bzw. Geometrie (z.B. Abweichung von rechtwinkligen Durchdringungen).
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