Brandschott
Vielfach allgemein bauaufsichtlich zugelassene Lösungen bzw.
spezielle technische Vorrichtungen (zulassungspflichtig) zum
brandschutztechnisch wirkungsvollen Verschluss von Öffnungen in
brandschutztechnisch qualifizierten Bauteilen (z.B. Wände und/oder
Decken). Sie werden nach Durchführung von Leitungen, Kabeln
und/oder Rohren entsprechend bestimmter Vorgaben wieder dauerhaft
mit geeigneten Mitteln bzw. Materialien so verschlossen, dass die
brandschutztechnische Qualität des durchdrungenen Bauteils auch für
den Bereich der Durchdringung gewährleistet ist.
Für Schottungen besteht Kennzeichnungspflicht.
Bei Nachbelegungen vorhandener Schottungen ist auf Gleichartigkeit
des Schotts bzw. auf Verträglichkeit der verwendeten
Schottbestandteile zu achten (Grenzen der Schott-Zulassungen
beachten).
Bei Kabel- bzw. Rohrschottungen ist die mechanische Festigkeit der
Schottung durch Anordnung von Zugentlastungen zu gewährleisten.
Schotts werden nach der Bauart hauptsächlich unterschieden in
- Weichschotts (z.B. Mörtelschotts),
- Plattenschotts und
- Rohrmanschetten.
Kombinationen technischer Lösungen oder deren Details von unterschiedlichen Systemen/Systemanbietern führen u.a. zum Zulassungsverlust der verwendeten Systeme. Dies gilt auch für Abweichungen von den durch die Zulassung erfassten Einbaubedingungen nach Grundwerkstoff (z.B. Wandbaumaterial) bzw. Geometrie (z.B. Abweichung von rechtwinkligen Durchdringungen).