_Nachhaltig Bauen
Baustoffklassen
Feste Baustoffe werden nach DIN 4102 in Baustoffklassen
eingeteilt. Die Kennzeichnung erfolgt durch die Buchstaben A für
nicht brennbar und B als brennbar und durch die Zahlen 1 bis
3:
- A1 = nicht brennbarer Baustoff ohne jegliche brennbare
Bestandteile. Kann nicht zur Entflammung gebracht werden. Verkohlt
und verascht nicht, z. B. Sand, Lehm, Kies, Zement, Gips, Bims,
Steine, Mörtel, Beton aus mineralischen Bestandteilen, Glas,
Faserzement, Steinwolle, Glaswolle ohne organische Zusätze,
Mineralwolle ohne organische Zusätze, Gusseisen, Stahl
- A2 = nicht brennbarer Baustoff mit geringen brennbaren
Bestandteilen. Kann nicht zur Entflammung gebracht werden. Verkohlt
und verascht nicht, z. B. Glaswolle
- B1 = brennbarer Baustoff mit schwer entflammbaren
Eigenschaften. Sie können nur schwer zur Entflammung gebracht
werden. Abbrand nur bei zusätzlicher Wärmezufuhr mit geringer
Geschwindigkeit z.B. reine Wolle, mineralisch gebundene
Holzwolleleichtbauplatten, Polystyrol , PVC, Polyurethan
- B2 = brennbarer Baustoff mit normal entflammbaren
Eigenschaften. Brennen nach der Entflammung ohne weitere
Wärmezufuhr selbständig ab, z. B. Kohle, Holz, Holzwerkstoffe von
mehr als 2 mm Dicke, genormte Dachpappen
- B3 = brennbarer Baustoff mit leicht entflammbaren Eigenschaften. Können durch die Flamme eines Streichholzes entflammen und brennen selbständig und schnell ohne zusätzliche Wärmezufuhr ab, z. B. loses Papier, Stroh, Ried, Heu, Holzwolle, Pflanzenfaserstoff, Holz - und Holzwerkstoffe bis zu 2 mm Dicke, brennbare Stoffe in fein zerteilter Form. Baustoffe der Klasse B3 dürfen bauaufsichtlich nicht als Baustoff verwendet werden.
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